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Datenschutz in der GfWM

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam. Die DSGVO gilt auch für Vereine, also auch für die GfWM. Nach den Anforderungen der DSGVO muss auch die GfWM einen Datenschutzbeauftragten benennen (Artikel 37 DSGVO). Diese Aufgabe übernimmt zum September 2018 unser Mitglied Günter Hartmann.

Zu den Änderungen, die sich aus der DSGVO für die GfWM als Verein und die Mitglieder ergeben, später mehr. Ihre Fragen erreichen mich ab Mitte September per Email an Datenschutz@gfwm.de.